Termine verschieben sich
Der doppelte Osterfeiertag bedeutet, dass Menschen, die in den nächsten Tagen eine Zahlung des Universalkredits erwarten, eine Überraschung erleben könnten.
Und es ist nicht die einzige Leistungszahlung, die von Karfreitag und Ostermontag betroffen ist - auch bei der staatlichen Rente, dem ESA, der Einkommensbeihilfe, dem Pflegegeld und anderen verschieben sich ihre Zahlungstermine.
Der Universalkredit wird als Einmalzahlung gezahlt, die in der Regel monatlich direkt auf ein Konto in Ihrem Namen ausgezahlt wird - zum Beispiel ein Bank-, Bauspar- oder Kreditgenossenschaftskonto.
Das Datum variiert jedoch von Person zu Person, je nachdem, wann Ihr Veranlagungszeitraum endet und wann Sie von Ihrem Job für Personen bezahlt werden, die Arbeitslosengeld beziehen.
Die DWP teilte NEWSAM Money mit, dass, wenn Ihre normalen Zahlungstermine auf einen der Feiertage fallen, sie sich wie folgt ändern:
- Fällig: Freitag, 19. April 2019 - Bezahlt: Donnerstag, 18. April
- Fällig: Montag, 22. April 2019 - Bezahlt: Donnerstag, 18. April
Was ist mit der gesetzlichen Rente, dem ESVG, der Einkommensbeihilfe, dem Pflegegeld und anderen Leistungen über Ostern?
Was ändert sich noch
Wie beim Universalkredit - wenn Sie entweder am Osterfreitag (19. April) oder Ostermontag (22. April) eine Zahlung fällig haben, wird das Geld stattdessen am Donnerstag überwiesen.
Dies gilt für das Pflegegeld, die staatliche Rente, das Pflegegeld, das Behindertenbeihilfe, das Beschäftigungs- und Unterstützungsgeld, das Arbeitslosengeld, die Rentengutschrift und die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe.
- Fällig: Freitag, 19. April 2019 - Bezahlt: Donnerstag, 18. April
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Fällig: Montag, 22. April 2019 - Bezahlt: Donnerstag, 18. April
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