Flybe-Rückerstattungen: Anwalt beantwortet Ihre Fragen und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

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Nach dem Zusammenbruch der Regionalfluggesellschaft Flybe in dieser Woche haben mich Leser kontaktiert und gefragt, welche Rechte sie in Bezug auf gestrichene Flüge haben.



Die Fluggesellschaft brach in den frühen Morgenstunden des Donnerstagmorgens zusammen, nachdem sie keine Notfallfinanzierung von ihren Kreditgebern erhalten hatte – dies bedeutet nun, dass alle Flüge auf unbestimmte Zeit storniert wurden.



Während Passagiere Ansprüche an die Administratoren von Flybe geltend machen können, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie eine Auszahlung erhalten.



Es gibt jedoch möglicherweise andere Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

Im folgenden Leitfaden beantworte ich einige Ihrer wichtigsten Fragen zu Rückerstattungen und Ihren Rechten.

„Ich habe den Flug direkt bei Flybe mit einer Karte gebucht“

Es ist an der Zeit, Ihr Geld zurückzubekommen (Bild: AFP über Getty Images)



Wenn Sie direkt bei Flybe gebucht und per Kreditkarte bezahlt haben, sind Sie möglicherweise gemäß Abschnitt 75 des Consumer Credit Act 1974 geschützt.

Sie sollten sich an Ihren Kartenanbieter wenden und ihm mitteilen, dass Sie einen 'Abschnitt 75' beanspruchen.



Wenn Sie mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt haben, sollten Sie sich ebenfalls an Ihren Kartenaussteller wenden und mitteilen, dass Sie einen „Rückbuchungsanspruch“ geltend machen möchten.

Als Monarch und Thomas Cook zusammenbrachen, zahlten die Kartenanbieter sowohl nach Abschnitt 75 als auch nach dem Rückbuchungsschema aus.

Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, die den Ausfall von Linienfluggesellschaften (SAFI) umfasst, sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden.

Wenn Sie nicht direkt bei Flybe gebucht und Ihre Tickets über einen Dritten gekauft haben, sollten Sie sich zunächst an Ihr Buchungs- oder Reisebüro wenden.

„Ich habe meinen Flug über einen Ticketagenten gebucht“

Wenn Sie Ihr Ticket über einen Flugticket-Agenten gebucht haben, sollten Sie diesen kontaktieren und fragen, ob er Ihnen den Betrag erstattet.

Sie sollten auch fragen, ob sie Ihnen eine Reiseversicherung verkauft haben, die eine Deckung bei planmäßigem Flugausfall umfasst.

„Mein Flug war Teil einer Pauschalreise und ist ATOL-geschützt“

Loganair wird ab Montag, 9. März, 16 Flybe-Strecken abholen

Wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben, dass Sie ATOL-geschützt sind, ist das Reisebüro für Ihre Flugarrangements verantwortlich und muss Ihnen entweder alternative Flüge zur Verfügung stellen, damit Ihre Reise fortgesetzt werden kann, oder eine vollständige Rückerstattung leisten.

Die Zivilluftfahrtbehörde hat jedoch eine Erklärung veröffentlicht, in der sie der Meinung ist, dass nur sehr wenige Passagiere ATOL-geschützt sind.

Kann ich meine Reiseversicherung in Anspruch nehmen?

Möglicherweise ja, aber Sie müssen die Bedingungen der Police sorgfältig prüfen, um zu sehen, ob sie Flüge abdeckt, die aufgrund des Zusammenbruchs der Fluggesellschaften storniert wurden.

Weitere Ratschläge von Dean finden Sie auf www.theconsumerlawyer.blog .

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