Leistungsempfänger schuldeten Nachzahlungen von bis zu 13.000 GBP, nachdem sie „falsch“ beurteilt wurden
Die DWP hat eine Überprüfung der PIP-Bewertungen eingeleitet, bei der Tausende von aktiven Anträgen erneut geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle schutzbedürftigen Personen das richtige Maß an Unterstützung erhalten